Grundstück

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29 850 €
Code: 77466
  •   Grundfläche:  2371 m2


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Objektbeschreibung

Die Einstufung der Bauzone: mit dem Zeichen Lf/2 O-30/3,0-5,5-800 als dörfliche Wohn-Bauzone.
Die minimale Grundstücksfläche, die gebildet werden kann: 800 m2.
Die kleinste Grundstücksbreite und -tiefe: 16 m.
Die Einbaumethode: steht auf der Seitengrenze; Vorgarten min. 5,0 m, Seitengarten entspricht mindestens der maximal zulässigen Gebäudehöhe, Hintergarten min. 6,0 m, die Grenze der Baustelle ist im Regulierungsplan markiert.
Die maximal zulässige bebaute Fläche beträgt 30%, die erforderliche Mindestgebäudehöhe beträgt 3,0 m.
Die maximal zulässige Gebäudehöhe beträgt 5,5 m.
Die Bedingung für den Einbau in Zusammenhang mit den Kommunalwerken: komplette Kommunalwerke nach § 4.
Mindestanteil an Grünflächen: 40% in Bezug auf die Grundstücksfläche.
Nach § 9 und § 12 die Einstufung der Umweltverträglichkeit, Bauwerke unter der Erdgleiche: Versorgungstunnel, Becken, Keller.
Ein Grundstück kann bebaubar betrachtet werden, wenn die Mindestgrundfläche 800 m2 beträgt und die Mindestbreite beziehungsweise Tiefe 14,0 m ist.
In der Zone darf auf dem Grundstück mit einer Grundstücksbreite von 25 m ein Wohnhaus mit maximal 2 Wohnungen gebaut werden.

Öffentliche Versorgungsbetriebe

  • Kanalisation auf dem grundstück

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